Schlüsselwörter: Perpetual Futures, Handelsgebühren, Finanzierungs-Rate
1. Handelsgebührensatz
Taker (sofort ausgeführt): 0,05 %
Maker (ausstehende Order): 0,02 %
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2. Finanzierungs-Rate
Ohne ein festes Lieferdatum werden sich der Preis des unbefristeten Kontrakts und der Spot-Preis niemals annähern. Um den Handelspreis des Perpetual Kontrakts in die Nähe des Spot-Preises zu bringen, haben wir den Funding-Mechanismus eingeführt. Die Funding-Gebühren fließen nicht an die Börse, sondern werden zwischen den Long- und Short-Positionen ausgetauscht. Wenn die Finanzierungs-Rate positiv ist, zahlen die Inhaber von Long-Positionen die Funding-Gebühren an die Inhaber von Short-Positionen, und umgekehrt.
Im Isolierten Margin-Modus wird die Funding-Gehühr von der Anfangsmargin abgezogen (oder als eine Belohnung ausgegeben); Im Cross-Margin-Modus wird die Funding-Gehühr vom Saldo abgezogen (oder als eine Belohnung ausgegeben).
Finanzierungsgebühren werden dreimal täglich um 00:00, 08:00 und 16:00 Uhr (UTC+8) abgerechnet und gelten ausschließlich für bestehende offene Positionen. (Da es eine Verzögerung bei der Berechnung der Finanzierungsrate gibt, werden Order, die innerhalb von 30 Sekunden vor der Abrechnung erteilt werden, möglicherweise nicht berücksichtigt. Abrechnungen können bis zu einer Minute nach den angegebenen Zeiten verzögert werden. Während des Abrechnungsprozesses kann die Positionseröffnung der Nutzer beeinträchtigt sein. Gleichzeitig können Finanzierungsgebühren für Positionen, die während des Prozesses geschlossen werden, nicht abgerechnet werden. Bitte beachten Sie Ihre Schließungszeiten).
Finanzierungs-Rate
= Clamp (MA (((Best Bid + Best Offer)/2-Spot Indexpreis)/Spot Indexpreis
-Zins), a, b)
*Zins = 0
*Alle Handelspaare in Perpetual Futures: a=-0,3%, b=0,3%
Risikohinweis: Perpetual Futures beinhalten den gehebelten Handel, und einige Handelspaare unterstützen eine hohe Hebelwirkung. Wenn Sie sich für den gehebelten Handel entscheiden, erhöht sich nicht nur der Positionswert, sondern auch das Risiko. Trader sollten sich der hohen Risiken bewusst sein, die mit einer hohen Hebelwirkung einhergehen.
3. Zwangsliquidation
Margin-Rate <= Margin zur Aufrechterhaltung-Rate + Taker-Gebührensatz
Der Margin zur Aufrechterhaltung-Rate beträgt 0,5 %, und es gibt derzeit keine abgestuften Quoten.
Bei einer Zwangsliquidation wird die liquidierte Position zum Konkurspreis geschlossen, was bedeutet, dass Sie Ihre gesamte Anfangsmargin verlieren. Wenn der endgültige Liquidationspreis besser ist als der Konkurspreis, wird die überschüssige Margin an den Versicherungsfonds überwiesen. Umgekehrt kann der Versicherungsfonds zur Deckung der Differenz herangezogen werden, wenn der endgültige Liquidationspreis schlechter ist als der Konkurspreis.