Um das nachhaltige Wachstum der Blockchain-Branche zu fördern, ein sicheres und transparentes Umfeld für den Handel mit digitalen Assets zu gewährleisten, die Rechte der Nutzer zu schützen und die Token-Verwaltung auf der Plattform zu standardisieren, hat das BingX-Team diese "BingX Token Management Regeln" (nachfolgend die "Regeln") aufgestellt.
Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1: Definitionen
Sofern nicht anders angegeben, haben die folgenden Begriffe in den Regeln die unten angegebene Bedeutung:
(1) BingX: Bezieht sich auf die BingX Trading Plattform für digitale Assets.
(2) Projektteam: Bezieht sich auf die Einheit, die für die Ausgabe oder den Betrieb eines Tokens verantwortlich ist, einschließlich Unternehmen, Teams, Einzelpersonen oder tatsächliche Kontrolleure, die Token für den Handel auf BingX listen.
In Ermangelung eines zentralisierten Projektteams umfasst es auch Vertreter, die bereit sind, Verantwortung für die Community eines dezentralisierten Token-Projekts zu übernehmen.
(3) Token: Bezieht sich auf den kryptografischen digitalen Nachweis des Nettowerts, der auf der BingX Plattform in Umlauf gebracht und getradet wird, auch bekannt als "Token" oder "Projekt".
(4) ST-Warnung: "ST" steht für "Special Treatment" (Sonderbehandlung). Handelspaare, die mit "ST" gekennzeichnet sind, bergen bestimmte Trading-Risiken.
Zweiter Abschnitt: Informationsoffenlegung
Artikel 2: Offenlegungspflichten
Das Projektteam ist verpflichtet, alle Informationen, die sich erheblich auf den Token auswirken könnten, unverzüglich und wahrheitsgemäß offenzulegen. Alle offengelegten Informationen müssen korrekt und vollständig sein und dürfen keine falschen, irreführenden oder unvollständigen Angaben enthalten.
Artikel 3: Methoden der Informationsoffenlegung
Ab dem Datum der Umsetzung dieser Regeln muss das Projektteam regelmäßig und rechtzeitig Informationen auf seiner offiziellen Website veröffentlichen. Die veröffentlichten Informationen sollten u. a. Updates zu den Fortschritten beim technischen Code, Marktaktivitäten, institutionellen Investitionen und der Entwicklung der Community umfassen.
Artikel 4: Ad-hoc-Offenlegung
Die Ad-hoc-Offenlegung bezieht sich auf zusätzliche Informationen, die das Projektteam unter besonderen Umständen offenlegen muss. Das Projektteam muss die relevanten Informationen innerhalb von 24 Stunden nach solchen Events offenlegen und einen schriftlichen Bericht an die BingX-Plattform übermitteln.
Zu den besonderen Umständen gehören u. a. Änderungen bei den Mitgliedern des Kernteams oder der Verlust des Kontakts zu ihnen, größere technische Zwischenfälle, Änderungen des Produkts oder der technischen Ausrichtung, erhebliche rechtliche Risiken, in die das Kernteam verwickelt ist, größere negative Nachrichten oder öffentliche Meinungen, Faktoren, die zu erheblichen Schwankungen der Token-Preise führen (einschließlich der Freigabe oder des Rückkaufs gesperrter Token), und vieles mehr. Die Ad-hoc-Offenlegung sollte unter anderem die Ursache des Events, den Prozess, die wichtigsten Fakten und das Ergebnis enthalten.
Artikel 5: Ausnahmen von der Informationsoffenlegung
Handelt es sich bei den Informationen, die das Projektteam offen legen muss, um Staatsgeheimnisse oder um Informationen, die mit öffentlichen Interessen kollidieren, kann das Projektteam die Offenlegung mit Zustimmung von BingX verweigern.
Dritter Abschnitt: Untersuchungen und Ermittlungen
Artikel 6: Anfragen und Antworten
BingX hat das Recht, das Projektteam in regelmäßigen Abständen zu konsultieren. Das Projektteam muss innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Anfrage antworten.
Artikel 7: Methoden der Anfrage
BingX kann Anfragen an das Projektteam über die folgenden Kanäle stellen:
(1) Über die offizielle E-Mail-Adresse des Projektteams.
(2) Über die vom Projektteam angegebene Kontaktnummer.
(3) Über das vom Projektteam eingerichtete Instant-Messaging-Konto (z.B. Telegram).
Artikel 8: Inhalt der Anfrage
Der Inhalt von Anfragen kann sich unter anderem auf Folgendes beziehen: die Erfüllung der im Whitepaper oder auf der offiziellen Website gemachten Zusagen, die Rollen und Token-Bestände der Mitglieder des Kernteams, den Fortschritt des Produkts und der Technologie sowie Faktoren, die zu erheblichen Schwankungen des Token-Preises führen können (einschließlich der Freigabe und des Rückkaufs gesperrter Token).
Artikel 9: Behandlung der Anfrageergebnisse
BingX stellt anhand der Kooperationsbereitschaft des Projektteams, der Ausführlichkeit seiner Antwort und der tatsächlich bereitgestellten Informationen fest, ob ein Verstoß gegen die Regeln vorliegt. Wenn ein Verstoß festgestellt wird, kann BingX die in Abschnitt vier der Regeln beschriebenen Maßnahmen ergreifen. Die Ergebnisse werden auf die in Artikel 7 genannte Weise mitgeteilt oder auf der BingX-Plattform bekannt gegeben.
Artikel 10: Routine-Überprüfung
BingX hat das Recht, regelmäßige oder periodische Überprüfungen des Projektteams vorzunehmen. Diese Überprüfungen können Folgendes umfassen, sind aber nicht darauf beschränkt:
(1) Die wichtigsten im Whitepaper gemachten Zusagen.
(2) Sicherheitsüberprüfungen des technischen Codes.
(3) Änderungen in den Beteiligungen des Projektteams oder der wichtigsten Token-Inhaber sowie die Erfüllung von Zusagen für gesperrte Token oder andere Faktoren, die sich auf den Token-Preis auswirken könnten.
(4) Änderungen bei den Mitgliedern des Kernteams.
(5) Alle sonstigen Angelegenheiten, deren Überprüfung BingX für erforderlich hält.
Artikel 11: Sonderuntersuchung
BingX kann unter den folgenden Umständen eine Sonderuntersuchung einleiten:
(1) Benutzerberichte oder Medienberichte weisen auf die in Artikel 10 beschriebenen Probleme hin, und das Projektteam hat keine klare oder wirksame Antwort gegeben.
(2) Bei Routineüberprüfungen werden erhebliche Risiken festgestellt.
(3) Andere Umstände, unter denen BingX feststellt, dass eine Sonderprüfung erforderlich ist.
Artikel 12: Vor-Ort-Untersuchung
BingX kann bei Bedarf regelmäßige oder Ad-hoc-Untersuchungen des Projektteams vor Ort durchführen. Von dem Projektteam wird erwartet, dass es bei diesen Untersuchungen in vollem Umfang kooperiert. Die Untersuchung kann Folgendes umfassen: die Erfüllung der im Whitepaper oder auf der offiziellen Website gemachten Zusagen, die Rollen und Token-Bestände der Mitglieder des Kernteams, den Fortschritt des Produkts und der Technologie sowie Faktoren, die zu erheblichen Schwankungen des Token-Preises führen könnten (einschließlich der Freigabe und des Rückkaufs von gesperrten Token). Wenn sich das Projektteam weigert, absichtlich behindert oder anderweitig nicht mit der Untersuchung von BingX zusammenarbeitet, ergreift BingX angemessene Maßnahmen gemäß den einschlägigen Vorschriften.
Artikel 13: Mitwirkungspflichten des Projektteams
Das Projektteam muss aktiv an den regelmäßigen und außerordentlichen Überprüfungen von BingX mitwirken. Darüber hinaus muss das Projektteam unverzüglich auf Nutzerberichte, Medienanfragen und Risikowarnungen von Aufsichtsbehörden reagieren und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen ergreifen. Falls das Projektteam nicht kooperiert, kann BingX Maßnahmen gemäß den Regeln ergreifen, und die Ergebnisse werden auf die in Artikel 7 beschriebene Weise mitgeteilt oder auf der BingX Plattform bekannt gegeben.
Vierter Abschnitt: Behandlung der Verstöße
Artikel 14: "ST"-Handhabungsprozess
BingX hat das Recht, einen Token je nach Schwere des Verstoßes mit einer "ST"-Warnung zu versehen und das betroffene Handelspaar mit einem "ST"-Label zu kennzeichnen, um die Nutzer auf mögliche Trading-Risiken aufmerksam zu machen.
1. "ST"-Auslösebedingungen
BingX leitet den "ST"-Markierungsprozess ein, wenn ein Projekt oder ein Projektteam während des Bewertungszeitraums eine der folgenden Bedingungen aufweist:
(1) Ein Projekt gilt als wenig liquide, wenn eine der folgenden Bedingungen an 30 aufeinanderfolgenden Tagen auftritt.
Für Projekte, die weniger als 30 Tage auf BingX gelistet sind, gelten folgende Bedingungen:
a. Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen liegt unter 10.000 USDT;
b. Die durchschnittliche tägliche Tiefe von 2 % liegt unter 5.000 USDT;
c. Der durchschnittliche tägliche Geld-Brief-Spread übersteigt 0,5 %;
d. Der durchschnittliche Tagespreis auf BingX weicht um mehr als 15 % von anderen CEX-Preisen ab;
e. Der niedrigste ausgeführte Preis ist niedriger als der Eröffnungspreis.
Für Projekte, die seit mehr als 30 Tagen auf BingX gelistet sind, gelten folgende Bedingungen:
a. Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen liegt unter 5.000 USDT.
b. Die durchschnittliche tägliche Tiefe von 2 % liegt unter 3.000 USDT.
c. Der durchschnittliche tägliche Geld-Brief-Spread übersteigt 1 %.
d. Der durchschnittliche Tagespreis auf BingX weicht um mehr als 15 % von anderen CEX-Preisen ab.
(2) In Notfallsituationen gilt ein Projekt als nicht konform, wenn einer der folgenden Fälle an 8 aufeinanderfolgenden Tagen auftritt:
a. Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen liegt unter 1.000 USDT.
b. Die durchschnittliche tägliche Tiefe von 2 % liegt unter 300 USDT.
c. Der durchschnittliche tägliche Geld-Brief-Spread übersteigt 1 %.
d. Die durchschnittliche Preisdifferenz pro Minute zwischen BingX und anderen CEX übersteigt 15 %.
(3) Das Projektteam versäumt es, Informationen über das Projekt zu aktualisieren oder offenzulegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Aktualisierungen auf der offiziellen Website, Whitepapers und Ad-hoc-Offenlegungen gemäß Artikel 4.
(4) BingX stellt fest, dass das Projekt aufgrund der Ergebnisse von Anfragen, Routineüberprüfungen, Sonderuntersuchungen, Untersuchungen vor Ort oder anderen Bewertungen als "ST" eingestuft werden sollte.
(5) Andere Umstände, die BingX als schwerwiegende Verstöße ansieht.
2. "ST"-Entfernung
Das "ST"-Label wird entfernt, wenn der Token des Projekts alle aufgeführten Bedingungen unter normalen Bedingungen an 8 aufeinanderfolgenden Tagen erfüllt.
3. "ST"-Rechte und -Verfahren
BingX behält sich das Recht vor, den Projekt-Token in Notsituationen über die festgelegten Anforderungen und Verfahren hinaus als "ST" zu kennzeichnen. Diese Maßnahme wird in der Regel im Voraus angekündigt und gemäß dem in der Ankündigung angegebenen Zeitplan durchgeführt.
Artikel 15: Umgang mit versteckten Handelspaaren, Trading-Aussetzung und Token-Delisting
BingX behält sich das Recht vor, Handelspaare auszublenden oder das Trading mit Token unter den folgenden Umständen auszusetzen:
(1) Es wird festgestellt, dass ein Kernmitglied des Projektteams in erheblichen Betrug oder Täuschung verwickelt ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Missbrauch von gespendeten Token, das Verschwinden des Projektentwicklungsteams, die Einstellung des Supports für die Projekttechnologie, das absichtliche Verschweigen wichtiger Projektfakten oder die Offenlegung oder Herstellung betrügerischer, falscher oder irreführender Informationen.
(2) Das Projektentwicklungsteam löst sich ohne Zustimmung der Community auf oder Mitglieder des Kernteams treten zurück, so dass die weitere Entwicklung unmöglich wird.
(3) Ein Projekt gilt als illiquide, wenn eines der folgenden Ereignisse während des Bewertungszeitraums eintritt:
Die Liquidität oder das Handelsvolumen des Projekts ist extrem niedrig, was das Delisting-Verfahren auslöst, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
a) Das tägliche Handelsvolumen liegt an 15 aufeinander folgenden Tagen unter 500 USDT.
b) Die durchschnittliche tägliche einseitige Liquidität bei einer Tiefe von 2 % liegt an 15 aufeinander folgenden Tagen unter 200 USDT.
c) Der durchschnittliche tägliche Geld-Brief-Spread liegt an 15 aufeinander folgenden Handelstagen über 2 %.
(4) Das Projektteam wird verdächtigt, in manipulative oder verdächtige Handelsaktivitäten verwickelt zu sein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf "Pump-and-Dump"-Systeme.
(5) Das Projektteam ist an erheblicher negativer Publicity, unangemessenem Marketing oder Werbeaktionen beteiligt, die möglicherweise Schneeballsysteme oder offenkundig falsche Werbung beinhalten.
(6) Das Projekt oder Projektteam steht in Verbindung mit illegalen Aktivitäten oder Aktivitäten, die BingX für verwerflich hält.
(7) Das Projekt oder Projektteam verstößt gegen geltende Gesetze oder Vorschriften.
(8) Drohende, anhängige oder laufende rechtliche Schritte oder Ansprüche gegen das Projektteam (ob zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlich, formell oder informell, direkt oder indirekt).
(9) Das Projektteam hält die im Whitepaper gemachten Versprechungen oder andere Verpflichtungen, wie z. B. die Freischaltung von Token, nicht ein.
(10) Der Projektfortschritt ist deutlich langsamer als im Entwicklungsplan des Whitepapers angegeben.
(11) Während des Mainnet-Swaps des Projekts treten Sicherheitsrisiken auf, die nicht innerhalb von 30 Tagen ordnungsgemäß behoben werden.
(12) Der Code des Smart Contracts weist Sicherheitsprobleme auf, wie z. B. Überläufe oder unbefugte Token-Ausgabe, die nicht innerhalb von 30 Tagen behoben werden.
(13) Das Projekt ist mit anderen Risiken konfrontiert, wie z. B. Hacking, Token-Diebstahl, verdeckte Token-Ausgabe oder Double-Spending-Angriffe.
(14) Das Projektteam versäumt es, BingX und/oder Nutzer für erhebliche Verluste zu entschädigen, die durch Mainnet- oder Kontrakt-Sicherheitsprobleme entstehen.
(15) Der Token ist ein Privacy Coin, unterstützt keine Offline-Signierung oder der Quellcode des Knotens ist nicht quelloffen.
(16) Der Token oder das Projektteam stellt ein erhebliches regulatorisches Risiko dar, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einstufung des Tokens als "Wertpapier" in einer bestimmten Jurisdiktion, in der BingX nicht in der Lage oder nicht willens ist, Nutzer aus dieser Jurisdiktion daran zu hindern, den Token zu halten und/oder zu handeln.
(17) Alle anderen Situationen, die BingX als angemessen für das Verstecken, Aussetzen oder Streichen erachtet.
Sobald das Handelspaar eines Tokens ausgeblendet wird, setzt BingX die Einzahlungen für diesen Token aus, aber die Nutzer können ihre bestehenden Positionen weiterhin halten. Der ausgeblendete Token erscheint weiterhin in den Suchergebnissen, aber sein Handelspaar wird nicht mehr auf der Handelsseite oder in der Liste der größten Gewinner angezeigt.
Die Entscheidung, ein Handelspaar auszublenden, ist endgültig. Wenn das Projektteam den Handel mit dem Token wieder aufnehmen möchte, muss es die Aufnahme in die Liste gemäß den BingX-Anforderungen und -Prozessen für Token erneut beantragen. BingX behält sich das Recht vor, zu entscheiden, ob der Token die Listing-Kriterien erfüllt.
Glossar
Die in diesen Regeln verwendeten Begriffe sind wie folgt definiert:
(1) Durchschnittliches tägliches Handelsvolumen
Dies wird berechnet, indem Hochfrequenzhandelsdaten für Paare gesammelt und dann gewichtet werden, um das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen zu berechnen. Wenn der Durchschnitt während des Bewertungszeitraums nicht dem festgelegten Standard entspricht, gilt dies als Verstoß.
(2) Durchschnittliche tägliche 2 % Tiefe
Dieser Wert wird ermittelt, indem Hochfrequenzdaten über die 2 % Tiefe im Orderbuch gesammelt und gewichtet werden, um die täglichen Tiefendaten zu berechnen. Entspricht der Durchschnitt während des Bewertungszeitraums nicht dem festgelegten Standard, gilt dies als Verstoß. Durchschnittliche Tiefe = (Kauftiefe + Verkaufstiefe) ÷ 2.
(3) Durchschnittlicher täglicher Geld-Brief-Spread
Dieser Wert wird berechnet, indem Hochfrequenzdaten zum Geld-Brief-Spread für Handelspaare auf der Plattform gesammelt und dann gewichtet werden, um tägliche Spread-Daten zu ermitteln. Wenn der Durchschnitt während des Bewertungszeitraums nicht dem vorgegebenen Standard entspricht, wird dies als Verstoß gewertet.
(4) Durchschnittliche tägliche Preisdifferenz zwischen BingX und der externen Plattform
Dies ist die Differenz zwischen den BingX-Preisen und den Indexpreisen der externen Plattform. BingX vs. Externe Plattform Preisdifferenz = 1 - (BingX Schlusspreis ÷ BingX Indexpreis).
Artikel 16: Liquidation
Nachdem ein Token ausgeblendet wurde, entscheidet BingX je nach den Umständen, ob der Liquidationsprozess eingeleitet wird. Wenn eine Liquidation erforderlich ist, leitet BingX den Prozess, der am Tag der Trading-Aussetzung beginnt.
Artikel 17: Trading-Aussetzung
Sobald der Liquidationsprozess abgeschlossen ist, wird das Trading des liquidierten Tokens ausgesetzt und der Token wird delistet. Die Entscheidung über die Aussetzung des Handels wird entweder auf die in Artikel 7 beschriebene Weise mitgeteilt oder auf BingX bekannt gegeben.
Artikel 18: Haftung
Das Projektteam haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die BingX, den Nutzern oder Dritten durch Verstöße gegen diese Regeln entstehen.
Fünfter Abschnitt: Ergänzende Bestimmungen
Artikel 20: Bei Unstimmigkeiten zwischen diesen Regeln und früheren, von BingX veröffentlichten Regeln sind die vorliegenden Regeln maßgebend.
Artikel 21: Bei Unstimmigkeiten zwischen der englischen Version dieser Regeln und Versionen in anderen Sprachen ist die englische Version maßgeblich.
Artikel 22: BingX behält sich das Recht vor, diese Regeln zu ändern und die endgültige Auslegung vorzunehmen.
Artikel 23: Diese Regeln treten am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.